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Aigner vs. Facebook

Aigner vs. Facebook

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), die sich erst kürzlich mit Google angelegt hat, hat nun in einem offenen Brief den 25jährigen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg kritisiert: Er missachte Datenschutzgrundsätze. Tatsächlich ist Zuckerberg im Vergleich mit dem deutschen Staat ein Engel.

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Das soziale Netzwerk Facebook, das allein in Deutschland fast 8 Millionen Mitglieder zählt, stand schon des Öfteren in der Kritik von Datenschützern – ebenso wie der Suchmaschinenbetreiber Google oder das soziale Netzwerk StudiVZ. Während die Politik Google zu einer heranwachsenden diktatorischen Weltmacht stilisiert, sind die Angriffe auf die Social Networks noch relativ harmlos, aber nicht weniger aggressiv.

Ihnen wird vorgeworfen, zum einen zu lax mit den personenbezogenen Daten ihrer Nutzer umzugehen und gar mit diesen Daten Handel zu treiben. Konkret zielt Aigners aktueller Vortstoß auf eine Änderung in den AGBs von Facebook, nach der nutzerbezogene, private Daten auch ohne dezidierte Zustimmung seitens der Nutzer an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ein Datenschutzrechtlicher Skandal, meint Aigner, und droht medienwirksam mit ihrem Austritt bei Facebook.

Es fragt sich, ob dahinter mangelnde Medienkompetenz der Ministerin oder gezielter Populismus steckt. Es ist kein Geheimnis, dass das Gros der Social Networks einen nicht unbeträchtlichen Anteil seiner Einnahmen aus dem kommerziellen Adresshandel zieht. Diese Geschäftspraxis ist tatsächlich höchst fragwürdig, im Falle von Facebook aber zumindest rechtlich einwandfrei. Denn den Nutzern wird über die AGBs klar mitgeteilt, dass ihre sämtlichen Daten auch dritten verfügbar gemacht werden. Es steht dem Nutzer frei, zu entscheiden, ob ihn das stört oder nicht. Wer nicht damit einverstanden ist, hat jederzeit die Option, das Netzwerk zu verlassen. Und dass der Zweck der Social Networks im Marketing liegt, sollte eigentlich auch jedem bewusst sein. Wenn dem nicht so ist, ist aber auch das kein Problem von Facebook, sondern ein Problem mangelnder Medienkompetenz der Nutzer.

Was Frau Aigner geflissentlich verschweigt: Im Vergleich zum deutschen Staat sind die privaten Online-Datenhändler fast schon brave Engel. Denn auch staatliche Behörden, allen voran die Einwohnermeldeämter, geben die Daten der bei ihnen registrierten Bürger munter an Unternehmen weiter, die diese Daten zu Werbezwecken missbrauchen und am Weiterverkauf kräftig verdienen – das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage dreier FDP-Abgeordneter vom 10. Oktober 2008 hervor. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht diese Praxis bereits 2006 untersagt. Bundesbehörden verstoßen damit gegen rechtskräftige Urteile.

Während das Bundesverfassungsgericht die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, werkeln sowohl das EU-Parlament als auch die Bundesregierung an Zentralregistern, in denen sensible Daten über jeden Bürger gespeichert werden sollen. Diese Pläne wecken auch in der Wirtschaft Begehrlichkeiten. Den gröbsten und massivsten Verstoß gegen jegliche Datenschutzgrundlagen hat sich die Bundesregierung derweil mit der Datenkrake ELENA geleistet, die seit Anfang 2010 zentral sämtliche Daten bis hin zu privaten Details der deutschen Arbeitnehmer speichert. Ein solches Instrument geht bereits jetzt weit über jeden orwellschen Alptraum hinaus. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Ende März Verfassungsklage gegen ELENA eingereicht und wird aller Voraussicht nach Erfolg haben. Wie aber bereits bei der Vorratsdatenspeicherung ist davon auszugehen, dass sämtliche bis zu einem Urteil erhobenen Daten weiterverwendet werden. Derweil arbeiten die Regierungen von Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Baden-Württemberg an Verschärfungen des Versammlungsrechts und damit der Demonstrationsfreiheit, womit weitere wesentliche rechtsstaatliche Grundrechte angegriffen werden. Auch bei solchen Maßnahmen kann ein zentrales Datenregister wie ELENA sehr hilfreich sein.

Die Angriffe auf Social Networks und Co. sind folglich ein effektives Mittel, um die Medienaufmerksamkeit von staatlichen Verstößen gegen den Datenschutz abzulenken, und unbedarfteren Wählern das Gefühl zu geben, die Politik kümmere sich um ihre Belange, während tatsächlich das Gegenteil der Fall ist. (gw)

Datum: 05.04.2010

Artikel ID 90000204

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