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Westerwelle macht den ClementSchon in der kommenden Woche soll eine Änderung in den Regeln des ALG-II-Bezuges für Arbeitslose unter 25 Jahren festgelegt werden. Den jungen Menschen solle verpflichtend entweder ein Aus- oder Fortbildungsplatz, ein Arbeitsplatz oder eine anderweitige Arbeitsmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung auf Sozialleistungen gemacht werden. Im Falle der Verweigerung sollen die Bezüge gekürzt werden. Offenbar ist wieder Wahlkampf, und mit Feindbildern wahlkämpft es sich bekanntermaßen am Besten. Die FDP sucht sich als Feindbild regelmäßig die Schwächsten in der Gesellschaft aus. Wer sich nun denkt, dass er diese Forderung irgendwann schon mal gehört hat, der hat Recht: Sie stammt vom SPD-Mann Wolfgang Clement (inzwischen Energie-Lobbyist) und aus dem Jahr 2004, dem Jahr vor der Einführung von Hartz IV. Die viel wichtigere Frage ist aber: Weshalb will Westerwelle etwas beschließen, das schon längst Gesetz ist? Übt er sich wieder mal in billigem Populismus oder kennt er tatsächlich den Inhalt der Sozialgesetzgebung nicht? Denn im SGB II § 3 Absatz 2 steht: "Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt." Dasselbe gilt für die Sanktionspraxis: Wird vom Leistungsbezieher eine Maßnahme abgelehnt, darf ihm die zuständige ARGE die Stütze kürzen. Was der FDP-Chef ebenfalls unerwähnt lässt: Die Umsetzung hat bisher deshalb nicht funktioniert, weil schlicht und ergreifend Arbeits- und Ausbildungsplätze fehlen. Das Ergebnis ist, dass zahlreiche Leistungsempfänger seither – wenn sie denn überhaupt vermittelt wurden – in Niedriglohnverhältnisse abgeschoben wurden, von denen durch die ALG-II-Aufstockung in erster Linie die Arbeitgeber profitieren. Denn ob diese einen auskommenssichernden Lohn nicht zahlen können oder ob sie es einfach nicht wollen, das überprüft niemand. Im selben Atemzug ist die FDP freilich auch rigoros gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, denn der würde die Möglichkeit, Unternehmen durch Hartz-IV-Aufstockung zu subventionieren, abschaffen. Von der Gesetzgebung profitiert haben außerdem private Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen – die Qualität der Fortbildung und ob die am Ende ausgestellten Zertifikate bei der Jobsuche behilflich sind, wird allerdings ebenfalls nicht überprüft. Mit entsprechenden Ergebnissen. Dass derartige Programme dennoch unter steter Sanktionsdrohung beständig fortgeführt werden hat derweil einen ganz praktischen Grund: Arbeitslose, die in einer „Maßnahme“ stecken gelten nach offizieller Lesart nicht als arbeitslos – und verschwinden aus der Statistik. (gw) Robert Dietrich Bröckmann |
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