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GEZ-Reform: Haushaltsabgabe statt Rundfunkgebühr

GEZ-Reform: Haushaltsabgabe statt Rundfunkgebühr

Nachdem der „Professor aus Heidelberg“ Paul Kirchof erst im Mai der Bundesregierung den Vorschlag unterbreitet hatte, die GEZ-Gebühren gegen eine sogenannte Haushaltsabgabe für alle einzutauschen, haben die Länder das Modell nun verabschiedet. Ab 2013 soll wirklich jeder für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zahlen.

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Wir erinnern uns: Angela Merkel und ihre CDU hatten Kirchoff vor Jahren gnadenlos abgesägt, nachdem er dafür plädiert hatte, das unnötig komplizierte deutsche Steuersystem zu entschlacken und eine Flat-Tax von 25% für alle einzuführen. Dieses Steuermodell würde zwar wieder die Gutverdiener begünstigen (kein Wunder: Kirchhof steht auf er Gehaltsliste des neoliberalen Instituts für Neue Soziale Marktwirtschaft) und die Geringverdiener benachteiligen – aber durch eine einfache Anhebung des Steuerfreibetrags könnte man dieses Problem lösen und ein gerechtes Steuersystem für alle schaffen. In einigen europäischen Ländern funktioniert das wunderbar.

In Deutschland hatte man Kirchhof dafür als „Kommunist“ beschimpft. Die GEZ-Flat kommt den Landesregierungen, die gewichtig in den Rundfunkräten vertreten sind, sehr gelegen. Denn die Gebührenzahler haben in den letzten Jahren immer weiter abgenommen. Das rabiate Vorgehen der GEZ-Fahnder (sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte) bewegte sich nicht selten jenseits des Gesetzes und ist nach 2000 immer stärker in die Kritik geraten. Ein Sturm der Entrüstung wurde entfacht, als sich die Öffentlich-Rechtlichen Sender vor einigen Jahren ungefragt im Internet einnisteten und das als Begründung nahmen, fortan auch für Computer und Handys Gebührengeld zu verlangen. Das ist in etwa so, als würde ein Einbrecher sagen: Jetzt, wo ich schon mal in Deiner Wohnung bin, hast Du mich gefälligst auch zu füttern.

Darüber hinaus argumentierten immer mehr Gebührenverweigerer auch damit, dass das heutige auftreten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in zahlreichen Punkten gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt, und dass von „Unabhängigkeit“ der Sendeanstalten keine Rede sein kann, von der Erfüllung eines „demokratischen Bildungsauftrags“ erst recht nicht mehr – denn seit Aufkommen der Privatsender versuchen die Öffentlich-Rechtlichen mit allen Mitteln, im Konkurrenzkampf zu bestehen; mit dem Ergebnis, dass das geistige Niveau all der Soaps und Infotainment-Formate mitunter noch niedriger ist, als bei der privaten Konkurrenz.

Es gibt freilich strahlende Ausnahmen: Arte; Deutschlandradio Kultur; der ZDF-Theaterkanal. Aber seien wir ehrlich: Deren Zuschauerzahlen dürften im mittleren dreistelligen Bereich liegen.

Bisher war es so, dass die in Köln-Bocklemünd auf dem selben Gelände wie die Lindenstraße-Produktion ansässige GEZ nur Menschen zur Zahlung verpflichten konnte, die „Rundfunkempfangsgeräte bereithalten“. Unter diese Regelungen fielen übrigens auch defekte Geräte. Die Beweispflicht lag zwar auf Seiten der GEZ, das hielt die Fahnder aber nicht von Zwangsanmeldungen ab – sogar Tote oder Haustiere erhielten Rechnungen. Straftatbestände wie Hausfriedensbruch erfüllten die auf Provisionsbasis bezahlten Fahnder reihenweise.

Zumindest damit soll nun Schluss sein. BaWü-Ministerpräsident Mappus sagte laut Spiegel, dass dadurch vor allem die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer geschützt werden solle – und bemerkte gar nicht, dass er in diesem Satz die Gesetzesübertretungen der GEZ bestätigte, die bisher mit dem Segen unter anderem seiner Regierung stattfanden.

Ab 2013 soll die Rundfunkgebühr in eine Haushaltsabgabe verwandelt werden. Ab dann soll jeder Haushalt zur monatlichen Zahlung von rund 18 Euro verpflichtet werden, ganz egal, ob die Haushaltsmitglieder sich nun der medialen Bespaßung aussetzen oder nicht. Man kann das als Steuererhöhung betrachten, obwohl die Bundesregierung Steuererhöhungen erst gestern ausgeschlossen hatte. Man kann es auch einfach als das betrachten, was es ist: Eine Zwangsabgabe, mit der vor allem Funktionärspfründe gesichert werden. Denn dass die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten ab 2013 daraufhin kontrolliert werden, dass sie den Rundfunkstaatsvertrag einhalten und ihren darin festgeschriebenen Pflichten nachkommen, ist eher nicht zu erwarten. Viel mehr ist zu befürchten, dass die oberflächliche Gefälligkeitsberichterstattung weiter zunehmen wird. (gw)

Datum: 09.06.2010

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Artikel ID 90000264

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